Insbesondere mit E-Bikes von einer gewissen Schnelligkeit ist heutzutage durchaus zu rechnen. Der von der Kantonspolizei Bern mit dem Beschuldigten abgelaufene Fahrweg hat ergeben, dass der Beschuldigte beim Abbiegen auf die G.________ (Strasse) die Kurve geschnitten und den Vortritt des Beschwerdeführers missachtet hat (vgl. S. 5 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 6. November 2023; vgl. insoweit auch den Strafbefehl gegen den Beschuldigten vom 19. Dezember 2023 wegen Nichtbeachtens des Vortritts).