Soweit der Beschuldigte geltend macht, er habe gedacht, es sei «vielleicht» ein E- Trottinett, welches nur 20 km/h fahre, entlastet ihn dies nicht. Angesichts dessen, dass es sich bei der Kreuzung um eine für ihn unübersichtliche Stelle handelte und er aufgrund dessen als vortrittsbelastender Fahrzeuglenker besondere Vorsicht beim Abbiegen walten lassen musste, hätte er genau Ausschau halten und sich versichern müssen, dass kein entgegenkommendes, vortrittsberechtigtes Fahrzeug in der Nähe ist. Insbesondere mit E-Bikes von einer gewissen Schnelligkeit ist heutzutage durchaus zu rechnen.