7 nachdem er gemäss eigenen Ausführungen eher auf der linken Seite der F.________ (Strasse) gefahren war – nach links in die G.________ (Strasse) ab. Soweit der Beschuldigte geltend macht, er habe gedacht, es sei «vielleicht» ein E- Trottinett, welches nur 20 km/h fahre, entlastet ihn dies nicht.