Strassenbeleuchtung war in Betrieb), für den Beschuldigten die Sicht nach links auf die G.________ (Strasse) aufgrund eines parkierten Autos nicht frei war und er gemäss eigenen Angaben anlässlich der polizeilichen Befragung vom 7. Oktober 2023 auf der G.________ (Strasse) ein kleines, weisses Licht von links herkommend wahrgenommen hatte, hielt er an der Kreuzung mit der Signalisation «kein Vortritt» nicht an, sondern bremste lediglich auf ca. 20 km/h ab und bog –