schuldigten – in den Hintergrund drängen (BGE 135 IV 56 E. 2.1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_217/2022 vom 15. August 2022 E. 2.2). Die hinzutretende andere Ursache muss einen derart hohen Wirkungsgrad aufweisen, dass die an sich adäquate Ursache nach wertender Betrachtungsweise als rechtlich nicht