Abschliessend präzisierte der Beschwerdeführer, die Mofa-Gruppe sei ihm auf seiner Fahrbahn entgegengekommen. Er sei dann mehr zur Mitte gefahren, damit die Gruppe rechts auf seiner Fahrbahn neben ihm hätte durchfahren können. Der Mofa-Fahrer sei nach rechts in seine Richtung ausgeschert. Der Beschuldigte sei von rechts in ihn hineingefahren. Er glaube, dieser sei der erste aus der Gruppe gewesen. Die Gruppe sei, so glaube er, aus der Seitenstrasse herausgefahren und deshalb noch auf der falschen Fahrbahn gewesen. Der undatierten Unfallmeldung der Kantonspolizei Bern lässt sich hinsichtlich des Unfallhergangs vom 7. Oktober 2023 Folgendes festgehalten: