3 Der Beschwerdeführer zog sich dabei gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. November 2023 vier gebrochene Rippen zu. Der Beschuldigte erlitt eine Rissquetschwunde am Kopf. Dem Anzeigerapport lässt sich hinsichtlich des Unfallhergangs entnehmen, dass der Beschuldigte auf dem F.________ (Strasse) in Richtung G.________ (Strasse) gefahren war und dort beabsichtigt hatte, nach links in Richtung J.________ (Strasse) abzubiegen. Dabei habe er beim Verlassen des F.________ (Strasse) den korrekt auf der G.________ (Strasse) in Richtung K._____