Mit Strafbefehl vom 19. Dezember 2023 erklärte sie den Beschuldigten schuldig wegen nichtkorrekten Tragens des Schutzhelmes sowie einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten des Vortritts, beides begangen am 7. Oktober 2023 an der F.________ (Strasse)/G.________ (Strasse) in H.________ (Örtlichkeit). Gegen die Einstellungsverfügung vom 18. Dezember 2023 erhob der Straf- und Zivilkläger D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 8. Januar 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Einstellungsverfügung sei aufzuheben. 2. Der Beschuldigte A.__