1. Mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 stellte die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) das gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) geführte Strafverfahren wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 7. Oktober 2023 an der F.________ (Strasse)/G.________ (Strasse) in H.________ (Örtlichkeit), ein. Mit Strafbefehl vom 19. Dezember 2023 erklärte sie den Beschuldigten schuldig wegen nichtkorrekten Tragens des Schutzhelmes sowie einfacher Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten des Vortritts, beides begangen am 7. Oktober 2023 an der F.______