Mit der elektronischen Überwachung seines Aufenthaltsortes sei stets ersichtlich, wann er sich im Strassenverkehr aufhalten und in einem Auto fahren oder einen Einbruch begehen würde. Es könne ihm auch auferlegt werden, sich nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen, damit nicht offenbleibe, ob er der Fahrer oder Beifahrer des Fahrzeugs sei. Es sei auch möglich, dass sein Bewegungsradius eingeschränkt werde und er der Polizei mitzuteilen habe, wann er ein gewisses Gebiet verlassen wolle. Damit könne die Wiederholungsgefahr gebannt werden, zumal ein Electronic Monitoring auch das günstigere Mittel sei, als die Untersuchungshaft.