11 sei ein Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Asylgesuchs vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer in der Schweiz geboren ist und auch seine Eltern und Geschwister in der Schweiz wohnhaft sind. Sodann hat er eine Tochter und eine Verlobte, welche beide Schweizer Staatsbürgerinnen sind. Hinweise auf weitere enge Beziehungen ins Ausland sind den Akten nicht zu entnehmen.