Das Vorliegen der Fluchtgefahr wird vom Beschwerdeführer bestritten. Dem Bericht des Amts für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 7. März 2024 ist zu entnehmen, dass die mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 18. August 2020 gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Landesverweisung zum Erlöschen der Niederlassungsbewilligung geführt hat. Aktuell