Es ist davon auszugehen, dass sich die geschilderte Drucksituation zwischenzeitlich nicht zum Positiven verändert hat und die erwähnten Schulden nach wie vor bestehen. Vor diesem Hintergrund besteht mit der Staatsanwaltschaft Grund zur Annahme, dass der Beschwerdeführer – sollte er in Freiheit belassen werden – mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen wird, wieder auf dieselbe Weise an Geld zu kommen und im Rahmen dieser Fahrzeugdiebstähle ohne Berechtigung Autos lenken sowie weitere SVG-Delikte begehen wird.