Aktuell sind sechs Strafverfahren wegen SVG-Delikten und Fahrzeugdiebstählen hängig, so insbesondere wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Der Beschwerdeführer scheute auch nach einem mehrjährigen Freiheitsentzug offensichtlich nicht davor zurück, innerhalb eines Jahres seit seiner Freilassung wiederholt Motorfahrzeuge ohne gültigen Führerausweis – allenfalls zusätzlich unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss – zu lenken, sich erneut einer Polizeikontrolle zu entziehen und durch seine riskante Fahrweise die Sicherheit anderer Menschen erheblich zu gefährden.