Gemäss Einvernahmeprotokoll der Polizei Basel-Landschaft vom 30. Dezember 2023 wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe sich am 29. Dezember 2023 wiederum durch riskante Fahrmanöver einer Polizeikontrolle entzogen. Demnach habe er das auf der Autobahn vor ihm fahrende Patrouillenfahrzug rechtsseitig überholt, eine Sperrfläche überfahren und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Kreisverkehrsplatz befahren und dabei den Fahrstreifen über eine Sicherheitslinie gewechselt und so die Kurve geschnitten.