Darunter befindet sich ein hängiges Strafverfahren im Kanton Basel-Landschaft insbesondere wegen qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 3 SVG) und besonders krasser Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (sog. «Rasertatbestand», Art. 90 Abs. 4 SVG). Gemäss Einvernahmeprotokoll der Polizei Basel-Landschaft vom 30. Dezember 2023 wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe sich am 29. Dezember 2023 wiederum durch riskante Fahrmanöver einer Polizeikontrolle entzogen.