Aufgrund seiner Tendenz zu unüberlegten, auch auf Drogenkonsum basierenden Handlungen und (Re- )Aktionen drohen weitere ähnliche Delikte und Sachverhalte, die unter den A.________ betreffenden beschriebenen Umständen als sicherheitsrelevant bezeichnet werden können (vgl. BSK STPO-Marc Forster, Art. 221 StPO N. 12 und Fn. 50); sie stellen eine Gefahr für die körperliche Integrität Dritter dar, zumal daran erinnert sei, dass es zu deren Annahme keiner konkreten Gefährdung anderer Personen bedarf, sondern die abstrakte Form genügt – das Gebaren des A.___