6 Zusammenhang zudem eine negative Rückfallprognose (FORSTER, in: Basler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, N. 14 zu Art. 221 mit Hinweisen). Massgebende Kriterien bei der Beurteilung der Rückfallprognose sind nach der Praxis des Bundesgerichtes insbesondere die Häufigkeit und Intensität der fraglichen Delikte. Bei dieser Bewertung sind allfällige Aggravationstendenzen wie eine zunehmende Eskalation respektive Gewaltintensität oder eine raschere Kadenz der Taten zu berücksichtigen.