Dem 11-seitigen Strafregisterauszug von A.________ kann entnommen werden, dass dieser in der Vergangenheit mehrfach, teilweise auch zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Dies unter anderem wegen Führens von Motorfahrzeugen ohne Berechtigung, Entwendung zum Gebrauch, widerrechtlicher Verwendung von Kontrollschildern, grober sowie qualifiziert grober Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Diebstählen und Raubdelikten. Gegenüber der Kantonspolizei Bern gab A.___