A.________, E.________ und F.________ werden aufgrund der (selbst-) belastenden Aussagen unter anderem verdächtigt, in den Tagen vor der Anhaltung zahlreiche Einschleichdiebstähle in Fahrzeuge, Garagenboxen und vereinzelt auch in Keller begangen zu haben. Erste polizeiliche Ermittlungen ergaben sodann, dass sich in der tatrelevanten Zeit im Raum I.________ (Ortschaft) resp. G.________(Ortschaft) noch weitere Diebstahldelikte, unter anderem in Fahrzeuge sowie in eine Wohnung ereignet hatten, für welche A.________, E.________ und F.________ mit Blick auf die zeitliche und örtliche Nähe ebenfalls als Täterschaft in Frage kommen.