3. Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz. Gemäss Haftantrag vom 28. Februar 2024 wird dem Beschwerdeführer folgender Sachverhalt vorgeworfen: A.________, E.________ und F.________ wurden am 27.02.2024, 01.35 Uhr, in G.________(Ortschaft) in einem in H.________ (Ortschaft) im Rahmen eines Einschleichdiebstahls am Abend des 21.02.2024 resp. in der Nacht auf den 22.02.2024 entwendeten Fiat 500 mit in N.___