8 nicht geltend gemacht. Demnach bedürfte es für die Begründung eines dringenden Tatverdachts für die weiteren sechs (teils versuchten) Einbruchdiebstähle, dass insoweit eine Verurteilung als wahrscheinlich erscheint (Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Hinweis). Ob der Grund für den Aufenthalt des Beschwerdeführers in der Schweiz, das Wiedersehen und die Bekanntschaft mit den Mitbeschuldigten, die undurchsichtigen finanziellen Verhältnisse und der Erwerb mehrerer SIM-Karten inkl. Übergabe einer solchen an D.__