6 4.7.2 Die Beschwerdekammer erachtet darüber hinaus auch den dringenden Tatverdacht hinsichtlich des Einbruchdiebstahls vom 26. Juni 2023 in K.________ als gegeben. Dass das Verfahren als weit fortgeschritten zu betrachten ist und demzufolge ein strengerer Massstab an die Erheblichkeit und Konkretheit des Tatverdachts zu stellen ist als zu Beginn einer Strafuntersuchung (Urteil des Bundesgerichts Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.2), vermag daran nichts zu ändern.