5 Tatverdacht erhärte. Ein «Aufpasser» warne, was vorliegend indessen nicht der Fall gewesen sei. Er habe rund 20 Minuten vor Alarmauslösung mehrfach vergeblich versucht, einen der beiden Mitbeschuldigten zu erreichen, was dafür spreche, dass er einfach gewartet habe und nach Hause habe gehen wollen. Vor der Polizei geflohen sei er einzig deshalb, weil er keine Papiere gehabt habe.