Der Verdacht hinsichtlich weiterer gleichgearteter Einbruchsdiebstähle ergibt sich aus dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 17. Januar 2024 und den Deliktsblättern dazu. Insbesondere geht daraus hervor, dass die Einbrüche – wie derjenige in K.________ – jeweils durch das Dach begangen worden sind, wobei üblicherweise in einem Team von drei Personen agiert werde, wovon eine als Aufpasserin der Umgebung fungiere. So konnten auf den Videoaufzeichnungen betreffend den Einbruchsdiebstahl in N.________, begangen am 06. Juni 2023, auf dem Firmengelände zur Tatzeit drei Personen festgestellt werden, wovon zwei als D.__