4 Umgebung am Einbruchsdiebstahl beteiligt gewesen ist. Ebenfalls legt der Beschuldigte nicht schlüssig dar, weshalb er überhaupt mit D.________ und L.________ von M.________ nach K.________ gereist ist. Seine Erklärung «spazieren gehen» erscheint dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht wenig glaubhaft, da er dies ohne weiteres in M.________ hätte tun können.