Folglich steht der Aufenthalt im McDonald's einer Tatbeteiligung nicht im Wege und stellt – selbst wenn sich dieser durch Videoaufnahmen bestätigen würde – keine Entlastung dar. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht anerkennt zwar, dass dem WhatsApp-Wechsel zwischen dem Beschuldigten und dem mutmasslichen Mittäter nicht zu entnehmen ist, dass der Beschuldigte die anderen effektiv gewarnt hat, dennoch erhärten die ausgetauschten Nachrichten den Verdacht, dass der Beschuldigte als Aufpasser in der