Jedoch erklärt dies nicht seinen Aufenthalt nach Schliessung des McDonald's um 24:00 Uhr. Hierzu kann festgehalten werden, dass der Alarm im Coop erst um 03:05 Uhr ausgelöst worden ist. Folglich steht der Aufenthalt im McDonald's einer Tatbeteiligung nicht im Wege und stellt – selbst wenn sich dieser durch Videoaufnahmen bestätigen würde – keine Entlastung dar.