_ ein. Den Beschwerdeführer belasten sie nicht. 4.3 Zum dringenden Tatverdacht kann dem angefochtenen Entscheid Folgendes entnommen werden: 13. Der dringende Tatverdacht des Diebstahls (evtl. wiederholt, evtl. bandenmässig begangen), des Verweisungsbruchs und des rechtswidrigen Aufenthalts wurden im Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts vom 01. Dezember 2023 bejaht. Es hielt hierzu fest: