Anschliessend werde das Diebesgut vom Dach geworfen und abtransportiert. Unbestritten ist, dass D.________ und L.________ am 26. Juni 2023 während eines Einbruchs in die Dennerfiliale in K.________ von der Polizei erwischt wurden. Eine dritte Person konnte der Polizei entweichen. Nach umfangreichen polizeilichen Ermittlungen (u.a. Echtzeitüberwachung der nach dem Vorfall in K.________ benutzten Rufnummer des Beschwerdeführers sowie Observation) konnte der Beschwerdeführer als diese dritte Person identifiziert und am 29. November 2023 verhaftet werden. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, die Person in K._____