3. Mit der delegierten Stellungnahme vom 15. März 2024 reichte die Staatsanwaltschaft neu den Nachtrag vom 10. August 2023, den WhatsApp-Chat vom 26. Juni 2023 zwischen D.________ und dem Beschwerdeführer sowie das Protokoll der parteiöffentlichen Einvernahme des Beschwerdeführers vom 14. März 2024 ein.