12 weiter wurden beispielsweise auch an R.________, S.________ oder T.________ grössere Geldbeträge überwiesen und bei diesen ist kein Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich. Entgegen der Ausführungen in der Beschwerde sind offenbar noch nicht sämtliche erforderlichen Unterlagen zu den Gesellschaften des Beschwerdeführers beschlagnahmt. Wie sich aus den im Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Februar 2024 aufgeführten geplanten Ermittlungshandlungen ergibt, konnten die Buchhaltungsunterlagen der Jahre 2015 bis 2023 noch nicht vollständig erhältlich gemacht werden.