11 Wie bereits zuvor beim dringenden Tatverdacht ausgeführt, wird dem Beschwerdeführer unter anderem vorgeworfen, zumindest einen Teil der seinen Gesellschaften gewährten Covid-Kredite missbräuchlich verwendet zu haben, indem er Zahlungen an Privatpersonen und andere Firmen getätigt hat, die nicht geschäftlicher, sondern privater Natur sind. Um diesen Tatvorwurf näher abzuklären, wird es nötig sein, die Destinatäre der Zahlungen zu befragen.