Wie sich aus den Akten sowie dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft ergibt, sind es im vorliegenden Fall in erster Linie zwei der ausstehenden Ermittlungstätigkeiten, die von Kollusionshandlungen betroffen sein könnten. Einerseits plant die Staatsanwaltschaft eine Befragung der Destinatäre der missbräuchlichen Zahlungen sowie allfälliger Geschäftspartner des Beschwerdeführers, andererseits sollen noch die vollständigen Buchhaltungsunterlagen der Jahre 2015 bis 2023 ediert werden.