Weiter scheine gerade in Bezug auf Buchhaltungen das Auseinandersetzen mit den Akten deutlich ergiebiger als Befragungen von Personen, welche wohl kaum über die firmeninternen Buchhaltungen Auskunft geben könnten. Zudem habe er sämtliche streitgegenständlichen Transaktionen belegt und die Transaktionen an die Privatschulen bereits vor elf Monaten gegenüber der Privatklägerschaft eingestanden; wie diesbezüglich noch Kollusionshandlungen vorgenommen werden sollten, sei unverständlich. Weiter sei er es gewesen, der die Privatklägerschaft kontaktiert habe, um eine Abzahlung der offenen Covid-Kredite zu vereinbaren.