(Firma) «im Standby» befinden, lässt sich im Übrigen nicht nur aus den Ausführungen des Beschwerdeführers anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme schliessen, sondern auch aus den Kontoauszügen der beiden Firmen, auf denen während eines längeren Zeitraums keine nennenswerten Zahlungseingänge ersichtlich sind. Entgegen den Vorbringen in der Beschwerde lässt sich auch aus der Verlegung des Geschäftssitzes der D.________ (Firma) nach Q.________ (Ortschaft) nichts ableiten, was gegen das Bestehen einer Fluchtgefahr spricht. Viel eher spricht die Verlegung des Geschäftssitzes dafür, dass die Gesellschaft eben gerade nicht auf einen fixen Standort angewiesen ist.