Geplantes Projekt, das die zukünftigen Aktivitäten des Unternehmens beinhaltet, im Namen der Gesellschaft» angab. In diesem Zusammenhang ist auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 27. Februar 2024 zur Hausdurchsuchung an der J.________ (Adresse) in F.________ (Ortschaft) zu verweisen, wo der Beschwerdeführer auch angehalten werden konnte. Im Rapport ist unter anderem festgehalten, dass es sich beim durchsuchten Objekt um ein freistehendes Einfamilienhaus im Chaletbaustil handelt, welches den Eindruck einer kürzlich vollendeten, eher hochpreisigen Renovation erweckte.