Angesprochen auf diese Transaktionen verwies der Beschwerdeführer auf ein Schreiben, welches er dem Advokaten G.________ eingereicht habe (Hafteröffnungseinvernahme, S. 12 Z. 386 ff.). Dabei dürfte es sich um das Schreiben des Beschwerdeführers vom 30. März 2023 an den Rechtsbeistand der Privatklägerschaft, Rechtsanwalt H.________ von der Kanzlei I.________, handeln, das auch als Beilage zur Beschwerde eingereicht wurde (Beilage 3). Darin hat der Beschwerdeführer zu verschiedenen Kontobewegungen der E.________ (Firma) und der D.________ (Firma) Stellung genommen und jeweils festgehalten, dass diese «im Namen» oder «im Auftrag» der Gesellschaft erfolgt seien.