Schaut man sich sodann die einzelnen Kontobelastungen genauer an, so ist augenfällig, dass zahlreiche davon keinen geschäftlichen Bezug aufweisen. Nebst Zahlungen an eine Privatschule, Zahnärzte und eine Chaletbau-Gesellschaft wurden von den Konten der beiden Gesellschaften auch mehrfach hohe Beträge an Privatpersonen, unter anderem die geschiedene Ehefrau des Beschwerdeführers, überwiesen. Angesprochen auf diese Transaktionen verwies der Beschwerdeführer auf ein Schreiben, welches er dem Advokaten G.________ eingereicht habe (Hafteröffnungseinvernahme, S. 12 Z. 386 ff.).