_) ergibt sich, dass ab April 2020 laufend belastende Transaktionen getätigt wurden, woraus schliesslich Minussaldi von CHF 480'952.82 (per 31. Juli 2022) bei der D.________ (Firma) bzw. CHF 498'357.71 (per 26. Juli 2022) bei der E.________ (Firma) resultierten. Weiter ergibt sich aus den erwähnten Kontoauszügen, dass im genannten Zeitraum bei beiden Gesellschaften so gut wie keine Zahlungseingänge zu verzeichnen waren. Schaut man sich sodann die einzelnen Kontobelastungen genauer an, so ist augenfällig, dass zahlreiche davon keinen geschäftlichen Bezug aufweisen.