Auch das Vorbringen, dass ein Teil des Materials bei der Kantonspolizei Genf verloren gegangen sei und diese ihm noch CHF 950'000.00 schulde, vermag nicht zu überzeugen (Hafteröffnungseinvernahme, S. 9 Ziff. 282 ff.). Ähnlich verhält es sich mit den Erklärungsversuchen zum hohen Umsatz der E.________ (Firma) im Jahr 2019. Hierzu gibt der Beschwerdeführer an, dass ein Vertrag über CHF 6'000'000.00 vorhanden gewesen sei, um Kryp- to-Token zu realisieren (Hafteröffnungseinvernahme, S. 10 Z. 330 ff.). Dann sei Covid gekommen und die Person habe den Vertrag rückgängig gemacht (Hafteröffnungseinvernahme, S. 11 Z. 346 f.).