Dadurch werden die ausgewiesenen Umsätze praktisch wieder eliminiert. Den in den Akten enthaltenen weiteren Jahresrechnungen lässt sich zudem entnehmen, dass der Verkaufserlös der beiden Gesellschaften nur im Jahr 2019 derart hoch war. In den Jahren davor und danach werden dagegen nicht ansatzweise so hohe Verkaufserlöse ausgewiesen. Dies spricht dafür, dass der Beschwerdeführer beim Abschluss der beiden Kreditverträge tatsächlich zu hohe Angaben zu den Umsätzen der beiden Gesellschaften gemacht hat.