3 Zeitablauf von acht Monaten lasse sich schliessen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall entweder als nicht dringend genug erachtet habe oder der Ansicht gewesen sei, dass sie bereits über sämtliche notwendigen Unterlagen verfüge. 3.4 Es ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer für die D.________ (Firma) und die E.________ (Firma) bei der PostFinance je einen Covid-Kredit in Höhe von CHF 500'000.00 aufgenommen hat (Hafteröffnungseinvernahme vom 27. Februar 2024, S. 5 Z. 150).