In dieser Zeit hätte die Staatsanwaltschaft Akten edieren, die Buchhaltung des Beschwerdeführers prüfen oder einen Revisorenbericht einholen können. Weiter wird ausgeführt, diese Zeit hätte genutzt werden können, «indem die Strafverfolgungsbehörde sich mit den Voraussetzungen in Bezug auf die Buchhaltung sowie die Bewertung von Materialien bei Schmuckhändler und -hersteller, Edelmetallhändler oder in Bezug auf die Herausgabe von Token / Kryptowährung (FINMA-Bewilligung) auseinandergesetzt hätte». Diese Arbeiten hätten dazu geführt, dass sich der (angebliche) dringende Tatverdacht entkräftet hätte. Aus dem