Gleichzeitig forderte er das Zwangsmassnahmengericht zum Einreichen der Haftakten auf, die am 14. März 2024 bei der Beschwerdekammer eingingen. Da in den eingereichten Akten die im Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 27. Februar 2024 aufgeführten Beilagen fehlten, wurden diese mit Verfügung vom 14. März 2024 durch den Verfahrensleiter der Beschwerdekammer nachediert und durch das Zwangsmassnahmengericht gleichentags per E-Mail eingereicht. Am 18. März 2024 verzichtete das Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme.