Entsprechend drängt es sich auf, die Kosten bereits im Rahmen der Teileinstellung zu regeln. Wie eingangs erwähnt (E. 3), wurde die Untersuchung wegen Vergewaltigung am 11. August 2021 eröffnet und am 31. Oktober 2022 auf den Straftatbestand der sexuellen Nötigung ausgedehnt. Im Beschwerdeverfahren blieb sodann unbestritten, dass der Vorwurf der Vergewaltigung einen örtlichen, zeitlichen und sachlichen Konnex zu jenem der sexuellen Nötigung aufweist.