3. Gemäss Anzeigerapport vom 23. Juni 2022 wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, seine damalige Lehrtochter, die Privatklägerin, in der Zeit vom 1. März 2007 bis 31. Juli 2009 an verschiedenen Orten mehrfach zum Oral- und Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben (Akten BJS 21 15594, pag. 8). Zur Anzeige kam es am 2. Juli 2021, als die Privatklägerin in Begleitung ihrer Mutter auf der Polizeiwache Aarberg erschien und den Sachverhalt schilderte (a.a.O., pag. 10). Am 13. Juli 2021 wurde die Privatklägerin ein erstes Mal einvernommen (a.a.O., pag.