1. Bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) ist gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung, beides angeblich mehrfach zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) begangen, hängig. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren bezüglich des Vorwurfs der mehrfach begangenen Vergewaltigung ein (Teileinstellung; Ziff.