prüfung der Höhe der der amtlichen Verteidigung auszurichtenden Entschädigung verfügt. Ein solches entsteht vielmehr erst dann, wenn die beschuldigte Person im Endentscheid zu den Verfahrenskosten verurteilt und zur Rück- und Nachzahlung verpflichtet wird. Daraus folgt, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf die Höhe der amtlichen Entschädigung und des vollen Honorars des Beschwerdegegners zurzeit noch nicht zum Ergreifen eines Rechtsmittels befugt ist, weshalb auf die Beschwerde insoweit nicht eingetreten werden kann.