Mit Verfügung vom 21. Februar 2023 wurde Rechtsanwalt C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) per 12. Februar 2023 aus dem amtlichen Mandat entlassen und Rechtsanwältin B.________ ab dem 13. Februar 2023 als neue amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers eingesetzt. Zudem wurde der Beschwerdegegner aufgefordert, seine Honorarnote einzureichen. Mit Verfügung vom 6. März 2023 wurde das amtliche Mandat des Beschwerdegegners «mit sofortiger Wirkung» widerrufen (Ziff. 1 des Dispositivs). Gleichzeitig setzte die Staatsanwaltschaft die amtliche Entschädigung des Beschwerdegegners auf CHF 5'361.70 (inkl. Auslagen und MWST) fest.